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Einfuhr von Deutschland in die Schweiz

Das Verfahren für die Einfuhr von Bio-Erzeugnissen in die Schweiz gleicht dem Verfahren in der EU. Einfuhren von Bio-Produkten aus der EU (Ausnahme: Kaninchen und Produkte, die diese enthalten könnten) sind nach einem vereinfachten Importverfahren möglich. Bei der Einfuhr von Bio-Ware muss dem Zollamt eine Kontrollbescheinigung, ähnlich der für die Einfuhr in die EU, vorgelegt werden.
Importe aus Ländern, die nicht auf der schweizerischen Länderliste der Bio-Verordnung geführt werden, benötigen eine Ermächtigung durch das Bundesamt.

Neben der EU sind weitere Länder gelistet, die ein dem Schweizerischen Kontrollverfahren gleichwertiges System haben. Importe sind daher nach dem vereinfachten Verfahren möglich. Waren aus sonstigen Ländern können nach Erteilung einer Einfuhrermächtigung durch das Bundesamt importiert werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die Produktion der Erzeugnisse die Schweizer Anforderungen erfüllt und den gleichwertigen Regelungen zur Herstellung und Kontrolle unterliegt.



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