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Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland

Öko-Produkte aus Nicht-EU-Ländern können nach einem vereinfachten Verfahren importiert werden, wenn sie in der so genannten Drittlandsliste aufgeführt sind. In dieser Liste sind zurzeit folgende Länder aufgeführt:
Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Neuseeland, Schweiz
Mit der Listung bestätigt die Europäische Union, dass Öko-Produkte aus diesen Ländern nach den der EG-Öko-Verordnung gleichwertigen Produktionsvorschriften und im Rahmen eines gleichwertigen Kontrollsystems erzeugt werden. Für jedes dieser Länder ist im Anhang der EG-Öko-Verordnung zur Drittlandsliste die Art der Produkte, die in die EU eingeführt werden dürfen, und der Name der Kontrollstelle, die das zugehörige Partiezertifikat ausstellen muss, angegeben.

Das Importverfahren: Zunächst muss sich das EU-Importunternehmen anmelden, um an dem nach der EG-Öko-Verordnung vorgesehenen Kontrollverfahren teilzunehmen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde für den ökologischen Landbau registriert zu werden.

Im Kontrakt des EU-Importunternehmens mit dem Exporteur im Drittland sollte auch die Verpflichtung des Exporteurs, für die exportierte Öko-Ware ein Partiezertifikat nach VO (EG) Nr. 1235/2008 ("Kontrollbescheinigung für die Einfuhr von Erzeugnissen aus Ökologischem Landbau") im Original zum Importunternehmen zu übermitteln, verankert sein.

Dieses Dokument muss dem Zoll bei der Einfuhr in die EU vorgelegt werden und wird von diesem auf Richtigkeit geprüft. Die einzelnen Einfuhrpartien müssen schließlich bei der für das Importunternehmen zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden. Nach der Verzollung dürfen die eingeführten Partien frei in den Mitgliedsstaaten der EU gehandelt werden.

EG-Öko-Durchführungsbestimmungen Importe
Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern. Detaillierte Durchführungsvorschriften einschließlich der Zulassung von Kontrollstellen für Importe von Drittländern in die EU. Auf dieser Seite der EU werden alle Berichtigungen, Änderungen und Ergänzungen aufgeführt. Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig und zeitnah
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Import Leitfaden
Leitfaden der EU Kommission zur Umsetzung der Importregelungen, die vor allem die Anforderungen für die Zulassung und die Überwachung von in Drittländern tätigen Kontrollstellen beschreibt.
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Informationen des Zolls
Informationen des deutschen Zolls zur Einfuhr von Bio-Erzeugnissen in die EU.
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Leitlinien für Importeure ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern
Von der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgearbeitete stufenweise Anleitung für Importe ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern in die EU.
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