Überblick Türkei
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
In der Türkei wurde im Juni 2005 eine neue Verordnung zur Regelung des ökologischen Landbaus verabschiedet, die eng an die EG-Öko-Verordnung angelehnt ist. Die Verordnung umfasst Regelungen für die pflanzliche und tierische Erzeugung von Öko-Produkten (inkl. Aquakultur) sowie für Wildsammlungen. Die Bewerbung um die Aufnahme in die Drittlandsliste läuft.
Als Rahmengesetz wurde Anfang Dezember 2004 das Öko-Landbaugesetz (Organic Farming Law) verabschiedet, das die Aufgabenverteilung der Behörden und der privaten Kontrollstellen regelt sowie Bußgeld- und Strafvorschriften enthält. Die Umsetzung des Gesetzes sowie die Überwachung der Kontrollstellen unterliegt dem Organischen Landbau-Komitee, das dem türkischen Landwirtschaftsministerium unterstellt ist. Das nationale Logo, das für Produkte verwendet werden soll, die auf dem lokalen Markt angeboten werden, wird von den regionalen Landwirtschaftsministerien vergeben. Die Verwendung des Logos ist kostenpflichtig.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Verbandsrichtlinien spielen in der Türkei bisher keine Rolle.
Kontrollstellen
Die Kontrolle und Zertifizierung von Öko-Produkten erfolgt durch private Organisationen. Diese müssen beim türkischen Landwirtschaftsministerium registriert und offiziell zugelassen worden sein. Die Akkreditierung erfolgt auf Grundlage der türkischen Öko-Landbau-Verordnung, die die Kriterien für die Zulassung von Zertifizierungsstellen in der Türkei festlegt.
Einfuhr von Deutschland in die Türkei
Produkte können nur dann in die Türkei eingeführt werden, wenn ein Exportzertifikat vorliegt, das diese als Öko-Produkt ausweist. Der Import unterliegt dem Kontrollverfahren. Hierzu muss der Importeur seiner Kontrollstelle Dokumente über den Import, die eingeführte Ware mit zugehörigem Kontrollbericht und Zertifikat aus dem Ursprungsland und sonstige von der Kontrollstelle angeforderte Dokumente und Informationen vorlegen. Er muss außerdem beim Ministerium einen Antrag auf Import stellen.
Einfuhr von der Türkei nach Deutschland
Für die Türkei gilt das Importverfahren nach Artikel 19 der Durchführungsvorschriften VO (EG) Nr. 1235/2008, d.h. für den Import von Erzeugnissen aus der Türkei muss der Importeur eine Vermarktungsermächtigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in der Türkei.

