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Überblick Indien

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

Im März 2000 hat das Ministry of Commerce das National Programme for Organic Production (NPOP) verabschiedet, das auch Richtlinien für den Öko-Landbau enthält. Die Richtlinien sind weitgehend eine Kopie der IFOAM Basic Standards (Fassung 2000). Sie sind eigentlich eine Art Rahmenrichtlinie und enthalten zahlreiche Abschnitte, die von den Zertifizierungsstellen detaillierter formuliert bzw. interpretiert werden müssen. Die indischen Standards gelten nur für Exportware und sind innerhalb Indiens nicht verbindlich.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Private Richtlinien spielen bislang in Indien eine untergeordnete Rolle.



Kontrollstellen

Zertifizierungsstellen (inländische und ausländische), die Bio-Produkte für den Export zertifizieren, müssen von der APEDA (Agricultural and Processed Food Products Export Development Authority) akkreditiert sein. Grundlage für die Akkreditierung ist das im Oktober 2001 in Kraft getretene "National Accreditation Policy and Programme" (NAPP), das die Kriterien für die Zulassung von Zertifizierungsstellen in Indien regelt. Es basiert im Wesentlichen auf den Anforderungen für Akkreditierungsstellen der IFOAM Criteria (Fassung vom Mai 1998).



Einfuhr von Deutschland nach Indien

Für den Import von Bio-Erzeugnissen gibt es in Indien bislang keine spezifischen rechtliche Regelungen.



Einfuhr von Indien nach Deutschland

Pflanzliche Produkte aus ökologischer Erzeugung (unverarbeitet und verarbeitet), die in Indien erzeugt wurden, gelten als gleichwertig mit Produkten, die gemäß der in der EG-Öko-Verordnung festgelegten Vorschriften erzeugt wurden. Für diese gilt ein vereinfachtes Importverfahren. Nach Indien eingeführte Erzeugnisse fallen nicht unter diese Regelung.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Indien.



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