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Überblick Italien

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In Italien wurde die EG-Öko-Verordnung vollständig umgesetzt. Im Rahmen der einzelstaatlichen Regelungen ergänzt das Ministerium für Land- und Waldwirtschaft (MiPAF) die EG-Öko-Verordnung u.a. in den Bereichen Kontrolle, Produktion und Handel von Honig, Koexistenz mit gentechnisch veränderten Pflanzen, Etikettierung, Grenzwerte für Pestizidrückstände sowie die Verwendung von nichtbiologischem Vermehrungsmaterial.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Privatrechtliche Richtlinien spielen in Italien eine untergeordnete Rolle. Die Anbauverbände AIAB und AMAB haben zusammen mit fünf Kontrollstellen gemeinsame Richtlinien ausgearbeitet. Dieser Organic Italian Standards (OIS) wurde von der IFOAM anerkannt.
Bei Einhaltung des OIS kann nach Vereinbarung mit einer der Kontrollstellen oder einem der Verbände deren bzw. dessen Logo als Warenzeichen genutzt werden.



Kontrollstellen

Die Kontrolle erfolgt in Italien durch eine Vielzahl privater Öko-Kontrollstellen, wovon einige nur für Südtirol akkreditiert sind. Die wichtigsten Kontrollstellen sind ICEA, Bioagricert, Ecocert Italia, IMC und QC&I.



Einfuhr von Deutschland nach Italien

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen aus Deutschland nach Italien vor.



Einfuhr von Italien nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Italien nach Deutschland vor.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Italien.



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