Überblick Bulgarien
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
Seit 2007 ist Bulgarien Mitglied der EU und damit ist die EG-Öko-Verordnung die landesweit verpflichtend gültige Regelung zum ökologischen Landbau.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Private Richtlinien spielen in Bulgarien eine untergeordnete Rolle. Keine bulgarische Organisation hat bislang eigene Richtlinien entwickelt, bulgarische Unternehmen werden allerdings zum Teil nach Richtlinien westlicher Anbauverbände (z. B. Demeter) zertifiziert.
Kontrollstellen
Die Ökokontrolle wird in Bulgarien durch private Kontrollstellen durchgeführt, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittel zugelassen werden.
Einfuhr von Deutschland nach Bulgarien
Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Bulgarien nach Deutschland vor.
Einfuhr von Bulgarien nach Deutschland
Innerhalb der Europäischen Union gilt für die von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) erfassten Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Öko-Lebensmittel, die in der EU erzeugt und verarbeitet worden sind, dürfen in allen Mitgliedsstaaten frei vermarktet werden. Zum Beispiel können in Spanien erzeugte Öko-Auberginen auch in Deutschland mit Öko-Auslobung verkauft werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in Bulgarien.

