Servicemenu



Überblick Finnland

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

Die EG-Öko-Verordnung ist die in Finnland landesweit verpflichtend gültige Regelung zum ökologischen Landbau. Für die Umsetzung ist das Finnische Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft zuständig. Die "Regionalen Ländlichen Departments für Beschäftigung und ökonomische Entwicklung", welche als regionale Einheiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Forstwirtschaft verstanden werden und diesem unterstehen, entscheiden, welcher Betrieb in das Register der ökologisch wirtschaftenden Erzeuger aufgenommen wird. Das staatliche Warenzeichen "Luomu – Valvottua tuotantoa /Kontrollerad ekoproduktion" (Zertifizierte ökologische Produktion) wird vom "Zentrum für die Kontrolle der Pflanzenproduktion” (KTTK) an Akteure vergeben, deren Produkte durch das finnische Kontrollsystem kontrolliert worden sind.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

"Luomuliitto ry" (Union der ökologischen Landwirtschaft) ist der Dachverband der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Er hat 25 Mitgliederorganisationen und vertritt ca. 3.600 Mitglieder. Die meisten Mitglieder von Luomuliitto sind regionale Erzeugergemeinschaften.
Luomuliitto zertifiziert nach eigenen Richtlinien, wobei die Kontrollberichte von den offiziellen Behörden erstellt werden.
Die Luomuliitto-Richtlinien ergänzen die EG-Öko-Verordnung. Sie umfassen verpflichtende Anforderungen und Empfehlungen in den Bereichen Pflanzenproduktion, Wild, Tierzucht, Bienenzucht, Verarbeitung und Betriebsmittel. Beispielsweise müssen Düngemittel tierischen Ursprungs kompostiert werden, wenn sie für Erzeugnisse verwendet werden, die für den menschlichen Verzehr produziert werden. Außerdem müssen 75% der Zutaten sowie 100% der Hauptzutaten von verarbeiteten Produkten in Finnland erzeugt worden sein. Weiterhin müssen die Betriebe Mitglied im Luomuliitto-Verband sein und ein Qualitätsmanagementsystem haben.
Luomuliitto besitzt und verwaltet das Verbandzeichen "Marienkäfer-Qualität" ("Ladybird-quality"). Es wird an Erzeuger und Verarbeiter vergeben, die nach Luomuliitto-Richtlinien produzieren.
Der finnische "Biodynamische Verband" hat auf Grundlage der internationalen Demeter-Richtlinien finnische Richtlinien entwickelt und verwaltet die Nutzung des Demeter-Labels.



Kontrollstellen

Die zuständigen Behörden zur Umsetzung der EG-Öko-Verordnung sind das "Zentrum für die Kontrolle der Pflanzenproduktion” (KTTK) und die "Nationale Lebensmittelagentur" (Food Agency), welche dem Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterstehen.
Das KTTK führt ein Register über alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe und koordiniert die Kontrollarbeit der regionalen ländlichen Departments.
Die Nationale Lebensmittelagentur zertifiziert Verarbeiter, Verpacker und Importeure aus Drittländern.
Die Kontrollstellen sind die Regionalen Ländlichen Departments (FI-A), die Nationale Lebensmittelagentur (FI-B), die Nationale Produktkontrollagentur (Tuotevalvontakeskus) (FI-C) und die Regierung der Provinz Åland (Ålands landskapsstyrelse) (FI-D). Aufgrund der Autonomie der Åland Inseln wird dort die Kontrolle durch die Provinzregierung durchgeführt und das Register der ökologisch wirtschaftenden Betriebe separat geführt.
Neben den staatlichen Kontrollstellen existieren zwei private Zertifizierungsstellen: Luomuliitto ry und der finnische Biodynamische Verband.



Einfuhr von Deutschland nach Finnland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen aus Deutschland nach Finnland vor.



Einfuhr von Finnland nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Finnland nach Deutschland vor.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Finnland.



Diesen Beitrag weiterempfehlenDiese Seite ausdrucken
© FiBL 2005-2010 | Alle Rechte vorbehalten