Überblick Schweiz
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
Die Schweizer Bio-Verordnung (910.18) wurde 1997 in enger Anlehnung an die EG-Öko-Verordnung verabschiedet. Änderungen der EG-Öko-Verordnung werden in der Regel zeitnah übernommen. Die Abweichungen betreffen beispielsweise die Umstellungszeit, die in der Schweiz grundsätzlich ab 01. Januar eines Jahres beginnt. Die Schweizer Bio-Verordnung wird durch die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die biologische Landwirtschaft (910.181) ergänzt.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Der überwiegende Teil der Bio-Produkte wird mit der "Knospe", dem Verbandszeichen der Bio-Suisse, gekennzeichnet. Die Richtlinien der Bio-Suisse sind in vielen Bereichen strenger als die gesetzlichen Regelungen.
Kontrollstellen
Die Kontrollen in der Schweiz werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Für Importe in die EU sind die Kontrollstellen bio-inspecta, IMO und SQS anerkannt. Darüber hinaus gibt es weitere Kontrollstellen, die für Zertifizierungen für den Schweizer Markt zugelassen sind. Das Kontrollsystem ist dem in der EU gleichwertig.
Einfuhr von Deutschland in die Schweiz
Die Importregelungen der Schweiz sind ähnlich wie in der EU. Auch in der Schweiz gibt es zwei Importverfahren: das der Einzelermächtigung und die "Listen-Regelung" (in der Schweiz: Länderliste). Die Regelungen der EU zum ökologischen Landbau sind von der Schweiz als gleichwertig anerkannt. Dies schließt alle Erzeugnisse, unabhängig von der Art oder Herkunft der Zutaten, mit ein. Jedoch sind Kaninchen oder Erzeugnisse, die Kaninchen enthalten, von dieser Regelung ausgenommen.
Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland
Erzeugnisse, die in der Schweiz erzeugt, verarbeitet oder importiert wurden, gelten als gleichwertig mit Produkten, die gemäß der in der EG-Öko-Verordnung festgelegten Vorschriften erzeugt wurden. Für diese gilt ein vereinfachtes Importverfahren. Nach Argentinien eingeführte Erzeugnisse fallen nicht unter diese Regelung.
Im Falle des Imports muss für jede Warenpartie eine Kontrollbescheinigung von der argentinischen Kontrollstelle ausgestellt werden. Diese muss den Zollbehörden bei der Einfuhr in die EU vorliegen. Betriebe, die Bio-Erzeugnisse aus Argentinien nach Deutschland einführen möchten, müssen zuvor von ihrer Kontrollstelle für den „Kontrollbereich Import“ angemeldet und zertifiziert worden sein.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in der Schweiz.

