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Überblick Österreich

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In Österreich wurde die EG-Öko-Verordnung vollständig umgesetzt. Im Rahmen der einzelstaatlichen Regelungen ergänzt das Kapitel A8 des österreichischen Lebensmittelbuchs (Codex alimentarius Austriacus) die EG-Öko-Verordnung in den Bereichen Aqua-Kulturen (Karpfen und Teichwirtschaft), Tierhaltung (Gatterwild, Legehennen, Junghennenaufzucht), Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs und Hilfsstoffe für die Verarbeitung von Lebensmittel aus Zutaten überwiegend tierischer Herkunft.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Die Anbauverbände mit ihren privatrechtlichen Richtlinien und eigenen Verbandszeichen spielen eine wichtige Rolle in Österreich.
Anfang 2005 wurde der Verband „Bio Austria“ gegründet.
Bekannteste Zeichen sind das Zeichen des Verbandes Bio Ernte Austria ("Ernte-Zeichen") sowie das "AMA-Biozeichen" der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH, die per Gesetz zur Förderung des Agrarmarketings verpflichtet ist.



Kontrollstellen

In Österreich wird die Kontrolle durch private Kontrollstellen durchgeführt. Es sind acht Kontrollstellen für die Kontrolle und Zertifizierung nach EG-Öko-Verordnung zugelassen.
Den größten Marktanteil hat die Austria Bio Garantie (ABG).



Einfuhr von Deutschland nach Österreich

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen aus Deutschland nach Österreich vor.



Einfuhr von Österreich nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Österreich nach Deutschland vor.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Österreich.



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