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Überblick Portugal

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

Die EG-Öko-Verordnung ist die einzige in Portugal gültige Regelung zum Öko-Landbau. Es gibt keine ergänzenden staatlichen Anforderungen zum ökologischen Landbau.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

In Portugal gibt es zur Zeit keine gültigen privatrechtlichen Standards.
Die Standards des Verbands Agrobio wurden ausgesetzt, sie haben mittlerweile einen empfehlenden Charakter.



Kontrollstellen

Die Zulassung der privaten Kontrollstellen erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Fischerei. Die Kontrollstellen sind teilweise zudem vom "Portugiesischen Institut für Akkreditierung" (Instituto Portuguës de Accreditação) oder durch das IPQ - Instituto Português da Qualidade nach EN 45011 akkreditiert.
Zurzeit sind drei private Öko-Kontrollstellen in Portugal anerkannt.



Einfuhr von Deutschland nach Portugal

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen aus Deutschland nach Portugal vor.



Einfuhr von Portugal nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Portugal nach Deutschland vor.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Portugal.



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