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Überblick Rumänien

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

Seit 2007 ist Rumänien Mitglied der EU und damit ist die EG-Öko-Verordnung die landesweit verpflichtend gültige Regelung zum ökologischen Landbau.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Private Richtlinien spielen in Rumänien eine untergeordnete Rolle. Keine rumänische Organisation hat bislang eigene Richtlinien entwickelt. Rumänische Unternehmen werden allerdings zum Teil nach Richtlinien westlicher Anbauverbände (z. B. Demeter) zertifiziert.



Kontrollstellen

In Rumänien tätige Kontrollstellen müssen vom Landwirtschaftsministerium zugelassen werden.



Einfuhr von Deutschland nach Rumänien

Innerhalb der Europäischen Union gilt für die von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) erfassten Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Öko-Lebensmittel, die in der EU erzeugt und verarbeitet worden sind, dürfen in allen Mitgliedsstaaten frei vermarktet werden. In Deutschland erzeugte Produkte können also auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU mit Öko-Auslobung verkauft werden, ohne dass hierfür zusätzliche Zertifikate erforderlich sind.



Einfuhr von Rumänien nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für die von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) erfassten Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Öko-Lebensmittel, die in der EU erzeugt und verarbeitet worden sind, dürfen in allen Mitgliedsstaaten frei vermarktet werden.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Rumänien.



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