Überblick Ungarn
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
In Ungarn wurde die EG-Öko-Verordnung vollständig umgesetzt. Für die Umsetzung der EG-Öko-Verordnung sowie für die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen ist das ungarische Landwirtschaftsministerium zuständig. Eine ergänzende nationale Regelung (Regierungsverordnung 140/1999) regelt Aspekte, die unter der Verantwortung der Mitgliedsländer stehen (z.B. Anforderungen an die Anerkennung von Kontrollstellen). Sie steht nur auf ungarisch zur Verfügung.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Die Kontrollstelle Biokontroll hat eigene, IFOAM-akkreditierte Richtlinien entwickelt, die jedoch nicht über das Internet verfügbar sind. Biokontroll bietet zwei Logos an: Während das reine Biokontroll-Logo die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung kennzeichnet, ist die Nutzung des kombinierten Logos (Biokontroll- und IFOAM-Logo) an die zusätzliche Einhaltung der privaten Richtlinien gebunden.
Kontrollstellen
Die Kontrolle und Zertifizierung von Öko-Produkten erfolgt durch private Organisationen, die durch das ungarische Landwirtschaftsministerium zugelassen und überwacht werden. Derzeit sind in Ungarn zwei anerkannte Zertifizierungsstellen tätig: Biokontroll und Öko-Garancia.
Einfuhr von Deutschland nach Ungarn
Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Deutschland nach Ungarn vor.
Einfuhr von Ungarn nach Deutschland
Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Ungarn nach Deutschland vor.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in Ungarn.

