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Überblick Ungarn

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In Ungarn wurde die EG-Öko-Verordnung vollständig umgesetzt. Für die Umsetzung der EG-Öko-Verordnung sowie für die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen ist das ungarische Landwirtschaftsministerium zuständig. Eine ergänzende nationale Regelung (Regierungsverordnung 140/1999) regelt Aspekte, die unter der Verantwortung der Mitgliedsländer stehen (z.B. Anforderungen an die Anerkennung von Kontrollstellen). Sie steht nur auf ungarisch zur Verfügung.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Die Kontrollstelle Biokontroll hat eigene, IFOAM-akkreditierte Richtlinien entwickelt, die jedoch nicht über das Internet verfügbar sind. Biokontroll bietet zwei Logos an: Während das reine Biokontroll-Logo die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung kennzeichnet, ist die Nutzung des kombinierten Logos (Biokontroll- und IFOAM-Logo) an die zusätzliche Einhaltung der privaten Richtlinien gebunden.



Kontrollstellen

Die Kontrolle und Zertifizierung von Öko-Produkten erfolgt durch private Organisationen, die durch das ungarische Landwirtschaftsministerium zugelassen und überwacht werden. Derzeit sind in Ungarn zwei anerkannte Zertifizierungsstellen tätig: Biokontroll und Öko-Garancia.



Einfuhr von Deutschland nach Ungarn

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Deutschland nach Ungarn vor.



Einfuhr von Ungarn nach Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Ungarn nach Deutschland vor.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Ungarn.



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