Überblick Schweden
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
In Schweden gilt die EG-Öko-Verordnung, deren Umsetzung durch zwei schwedische Gesetze ergänzt wird, die vor allem die zuständigen Behörden festlegen. Zwei schwedische Behörden teilen sich die Zuständigkeit für den ökologischen Landbau:
- Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) ist für die landwirtschaftlichen Erzeugung und den Import von Futtermitteln zuständig.
- Das schwedische Ministerium für Ernährung (Livsmedelsverket) ist für die Verarbeitung und den Import von ökologischen Lebensmitteln zuständig.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Der überwiegende Teil der in Schweden angebotenen Bio-Produkte ist nach den Richtlinien der privaten Zertifizierungsstelle KRAV zertifiziert und mit dem Warenzeichen von KRAV gekennzeichnet. Eine KRAV-Zertifizierung schließt die EU-Kontrolle mit ein, so dass die KRAV-Richtlinien faktisch eine weitaus größere Bedeutung als die EG-Öko-Verordnung haben. KRAV ist ein Verband mit rund 30 Mitgliedsorganisationen, die Landwirte, Verarbeiter, Handel und Verbraucher sowie den Umwelt- und Tierschutz vertreten. Eine Re-zertifizierung von im Ausland erzeugten Bio-Produkten ist möglich.
Ein weiterer Verband ist Demeter Schweden (Svenska Demeterförbundet), der über eigene Richtlinien verfügt. Die Zertifizierung erfolgt über KRAV.
Kontrollstellen
Kontrolle und Zertifizierung werden durch private Kontrollstellen durchgeführt.
Einfuhr von Deutschland nach Schweden
Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen von Deutschland nach Schweden vor.
Einfuhr von Schweden nach Deutschland
Innerhalb der Europäischen Union gilt für Öko-Produkte der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Daher liegen keine spezifischen Regelungen für Lieferungen aus Schweden nach Deutschland vor.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in Schweden.

