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Überblick USA

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In den USA gibt es zwei einander ergänzende Regelungen zum ökologischen Landbau: den Organic Foods Production Act und die Final Rule des National Organic Program (NOP).

Der Organic Foods Production Act umfasst allgemeine Anforderungen an die Erzeugung und den Handel mit bestimmten ökologisch erzeugten landwirtschaftlichen Produkten. Außerdem enthält er Vorgaben für die Struktur des National Organic Program (NOP), das vom United States Department of Organic Agriculture (USDA) entwickelt wird. Er ermächtigt außerdem das USDA zur Entwicklung von nationalen Richtlinien zum ökologischen Landbau. Diese Richtlinien (7 CFR part 205 National Organic Program, Final Rule) traten am 21.10.2002 in Kraft. Sie umfassen Anforderungen an die Produktion, Aufbereitung und Vermarktung von ökologisch hergestellten Produkten und enthalten eine Auflistung sämtlicher Substanzen, die in der ökologischen Produktion und Verarbeitung zugelassen bzw. verboten sind.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Durch Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen verloren die privaten Richtlinien an Bedeutung. Aus diesem Grund werden sie in der Datenbank nicht weiter behandelt.

Eine Ausnahme wird für Produkte gemacht, die ausschließlich für den Export bestimmt sind. Diese können auch weiterhin nach privaten Richtlinien zertifiziert werden. In einem solchen Fall müssen sie mit dem Hinweis "For Export Only" versehen werden.



Kontrollstellen

Die Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die durch das United States Department of Organic Agriculture (USDA) akkreditiert sein müssen. Auch Kontrollstellen, die keinen Sitz in den USA haben, werden durch das USDA akkreditiert. Verschiedene deutsche Kontrollstellen sind akkreditiert.



Einfuhr von Deutschland in die USA

Alle Erzeugnisse, die in den USA mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau verkauft werden sollen, müssen nachweislich die Anforderungen des National Organic Program (NOP) erfüllen, das heißt von einer durch das USDA akkreditierten Zertifizierungsstelle nach NOP-Richtlinien zertifiziert worden sein – auch wenn sie zuvor bereits nach der EG-Öko-Verordnung oder einem anderen internationalen Standard zertifiziert worden sind. Zwischen den USA und der EU laufen Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Regelungen zum Öko-Landbau. Es ist allerdings nicht mit einem kurzfristigen Abschluss dieser Verhandlungen zu rechnen.



Einfuhr von den USA nach Deutschland

Es gilt das Importverfahren nach Artikel 19 der Durchführungsvorschriften VO (EG) Nr. 1235/2008, d.h. für den Import von Erzeugnissen aus den USA muss der Importeur eine Vermarktungsermächtigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in den USA.



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