Überblick Südafrika
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
Bislang gibt es in Südafrika keine rechtlichen Regelungen zum ökologischen Landbau. 2001 wurde in Anlehnung an die EG-Öko-Verordnung ein Entwurf konzipiert, der jedoch aufgrund einer politischen Richtungsänderung im Ministerium nicht umgesetzt wurde. Die beiden südafrikanischen Zertifizierungs- und Kontrollstellen, BDOCA (Bio-Dynamic Agricultural Association of Southern Africa) und AFRISCO zertifizieren auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfs.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Es gibt in Südafrika keine Verbandsrichtlinien. Die südafrikanischen Kontrollstellen verwenden als Zertifizierungsgrundlage entweder den 2001 ausgearbeiteten und nicht verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Öko-Landbau oder einen internationalen Standard (SGS).
Kontrollstellen
Zurzeit gibt es vier Kontrollstellen in Südafrika: Ecocert-Afrisco Pty Ltd, die BDOCA, SGS South Africa und BCS South Africa. Desweiteren sind diverse europäische Öko-Kontrollstellen in Südafrika tätig, jedoch besitzen sie dort kein Büro.
Ecocert-Afrisco und BDOCA benutzen ein südafrikanisches Regelwerk, das 2001 in Anlehnung an die EG-Öko-Verordnung ausgearbeitet wurde.
Einfuhr von Deutschland nach Südafrika
Für den Import von ökologischen Lebensmitteln nach Südafrika gibt es keine spezifischen rechtlichen Regelungen. Große Einzelhändler in Südafrika verlangen europäische, amerikanische oder japanische Öko-Zertifikate.
Einfuhr von Südafrika nach Deutschland
Für Südafrika gilt das Importverfahren nach Artikel 19 der Durchführungsvorschriften VO (EG) Nr. 1235/2008, d.h. für den Import von Erzeugnissen aus Südafrika muss der Importeur eine Vermarktungsermächtigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

