Überblick Argentinien
Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
In Argentinien ist der ökologische Landbau durch mehrere Verordnungen für die Bereiche Erzeugung, Produktion und Kontrolle geregelt, die über ein Rahmengesetz zum ökologischen Landbau (Gesetz 25127/99) gesetzlich verankert sind. Die in den Verordnungen definierten Anforderungen sind denen der EG-Öko-Verordnung gleichwertig. Die EU hat die Gleichwertigkeit anerkannt und Argentinien auf die Drittlandsliste nach EU VO 834/2007, Artikel 33 aufgenommen.
Private Richtlinien und Verbandszeichen
Es gibt vier wichtige Zertifizierungsstellen in Argentinien, die eigene Richtlinien entwickelt haben: ARGENCERT, OIA, Letis und Food Safety. ARGENCERT, OIA und Letis sind IFOAM-akkreditiert.
Kontrollstellen
Gemäß des Anhangs der Drittlandsliste (VO (EG) Nr. 94/92) werden die Zertifizierungen von folgenden Kontrollstellen in der EU anerkannt: Instituto Argentino para la Certificación y Promoción de Productos Agropecuarios Orgánicos SRL (Argencert), Organización Internacional Agropecuaria (OIA), Letic SA, Food Safety SA.
Darüber hinaus sind weitere nationale Zertifizierungsstellen in Argentinien tätig. Ausländische Zertifizierungsstellen haben keine Bedeutung.
Zuständig für die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen ist die Behörde SENASA ("Servicio Nacional de Sanidad y Calidad Agroalimentaria", Teil des "Sekretariats für Landwirtschaft, Tierhaltung, Fischerei und Lebensmittel").
Einfuhr von Deutschland nach Argentinien
Öko-Produkte, die von Deutschland nach Argentinien eingeführt werden sollen, müssen nach Kriterien erzeugt worden sein, die den argentinischen Regelungen zum ökologischen Landbau gleichwertig sind. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit müssen die Produkte entweder von einer bei der zuständigen argentinischen Behörde (SENASA) registrierten Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sein oder eine bei SENASA registrierte Zertifizierungsstelle überprüft die Gleichwertigkeit auf Grundlage des Inspektionsberichts (Rezertifizierung).
Einfuhr von Argentinien nach Deutschland
Tierische und pflanzliche Produkte aus ökologischer Erzeugung (unverarbeitet und verarbeitet), die in Argentinien erzeugt wurden, gelten als gleichwertig mit Produkten, die gemäß der in der EG-Öko-Verordnung festgelegten Vorschriften erzeugt wurden. Für diese gilt ein vereinfachtes Importverfahren. Nach Argentinien eingeführte Erzeugnisse fallen nicht unter diese Regelung.
Im Falle des Imports muss für jede Warenpartie eine Kontrollbescheinigung von der argentinischen Kontrollstelle ausgestellt werden. Diese muss den Zollbehörden bei der Einfuhr in die EU vorliegen. Betriebe, die Bio-Erzeugnisse aus Argentinien nach Deutschland einführen möchten, müssen zuvor von ihrer Kontrollstelle für den „Kontrollbereich Import“ angemeldet und zertifiziert worden sein.
Weiterführende Informationen
Informationen zum ökologischen Landbau in Argentinien.

