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Überblick Brasilien

Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In Brasilien gibt es seit 2003 ein Gesetz zum ökologischen Landbau (Gesetz Nr. 10.831), das bisher nicht umgesetzt wurde. Als zuständige Behörde wurde das brasilianische Landwirtschaftsministerium (Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento, MAPA) mit Sitz in Brasília bestimmt.



Private Richtlinien und Verbandszeichen

Die Associação Brasileira de Agricultura Biodinâmica (ABD) hat private Richtlinien entwickelt, die die Anforderungen an die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung und die Vermarktung von Produkten aus ökologischem Landbau regeln. Weitere brasilianische Zertifizierungsstellen haben Richtlinien auf Grundlage der IFOAM-Richtlinien entwickelt, diese sind für den Exportmarkt jedoch nicht von Bedeutung.



Kontrollstellen

Insgesamt sind in Brasilien 16 Zertifizierungsstellen aktiv, wovon nur ein Teil für den Exportmarkt tätig ist.
Die dominierende brasilianische Zertifizierungsstelle für ökologisch erzeugte Exportprodukte ist das Instituto Biodinâmico (IBD), das nach den ABD-Richtlinien zertifiziert. IBD ist IFOAM- und ISO 65-akkreditiert.
Neben dem IBD zertifizieren einige ausländische Zertifizierungsstellen für den Exportmarkt. Dazu gehören beispielsweise BCS (Deutschland), Ecocert (Frankreich), IMO (Schweiz) und Skal (Niederlande).



Einfuhr von Deutschland nach Brasilien

Die Einfuhr von Öko-Produkten von Deutschland nach Brasilien ist bisher nicht gesetzlich geregelt.



Einfuhr von Brasilien nach Deutschland

Für Brasilien gilt das Importverfahren nach Artikel 19 der Durchführungsvorschriften VO (EG) Nr. 1235/2008, d.h. für den Import von Erzeugnissen aus Brasilien muss der Importeur eine Vermarktungsermächtigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.



Weiterführende Informationen

Informationen zum ökologischen Landbau in Brasilien.



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