Schweiz: Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen
Die Schweizer Bio-Verordnung (910.18) wurde 1997 in enger Anlehnung an die EG-Öko-Verordnung verabschiedet. Änderungen der EG-Öko-Verordnung werden in der Regel zeitnah übernommen. Die Abweichungen betreffen beispielsweise die Umstellungszeit, die in der Schweiz grundsätzlich ab 01. Januar eines Jahres beginnt. Die Schweizer Bio-Verordnung wird durch die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die biologische Landwirtschaft (910.181) ergänzt.
| Schweizerische Verordnung über die biologische Landwirtschaft Konsolidierte Verordnung (Originaltext) über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) - zuerst verabschiedet am 22.09.1997. Veröffentlicht auf der Website der Confoederatio Helvetica, der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert. |
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| Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements für die biologische Landwirtschaft Ergänzung zur Schweizerischen Verordnung über die biologische Landwirtschaft vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement. Veröffentlicht auf der Website der Confoederatio Helvetica, der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert. |
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| Informationen des Schweizerischen Bundesamtes für Landwirtschaft zum Bio-Landbau Die Website des Schweizerischen Bundesamtes für Landwirtschaft enthält Informationen zum Bio-Landbau (mit Formularen für Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe sowie weiterführenden Informationen). |
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