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Schweden: Rechtliche Regelungen und staatliche Warenzeichen

In Schweden gelten die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, deren Umsetzung durch zwei schwedische Gesetze ergänzt wird, die vor allem die zuständigen Behörden festlegen.
Zwei schwedische Behörden teilen sich die Zuständigkeit für den ökologischen Landbau:
- Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) ist für die landwirtschaftlichen Erzeugung und den Import von Futtermitteln zuständig.
- Das schwedische Ministerium für Ernährung (Livsmedelsverket) ist für die Verarbeitung und den Import von ökologischen Lebensmitteln zuständig.

EG-Öko-Basisverordnung
VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Dies ist die Basisverordnung, die am 01.01.2009 in Kraft getreten ist und die Grundsätze, Prinzipien und wichtigsten Produktionsvorschriften beschreibt. Sie wird ergänzt durch die Durchführungsvorschriften (siehe unten). Auf dieser Seite der EU werden alle Berichtigungen, Änderungen und Ergänzungen aufgeführt. Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig und zeitnah.
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EG-Öko-Basisverordnung und Durchführungsvorschriften
Konsolidierte (fortgeschriebene), nichtamtliche Fassung der EG-Öko-Basisverordnung und der Durchführungsvorschriften veröffentlicht durch das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
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EG-Öko-Durchführungsvorschriften Produktion
VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle. Die Durchführungsvorschriften enthalten die detaillierten Produktions- und Kennzeichnungsvorschriften und die Positivlisten für zulässige Betriebsmittel. Die Grundsätze, Prinzipien und wichtigsten Produktionsvorschriften sind in der Basisverordnung beschrieben Auf dieser Seite der EU werden alle Berichtigungen, Änderungen und Ergänzungen aufgeführt. Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig und zeitnah.
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Jordbruksverket – Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft
Internetseite des schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft.
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Livsmedelsverket - Schwedisches Zentralamt für Lebensmittel
Internetangebot des schwedischen Zentralsamts für Lebensmittel.
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Europäische Kommission
Internetseite der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission mit Informationen zum ökologischen Landbau und zur EU-Gesetzgebung.
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